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Konsequente Sozialpolitik

Anträge und Anfragen

Anträge zum Kreisparteitag

Die Jahreshauptversammlung der SPD Wallmerod hat die nachfolgenden Anträge einstimmig verabschiedet und legt sie dem Kreisparteitag zur Beschlussfassung vor:

1.Antrag zur flächendeckenden Einführung eines Mindestlohnes von 8,50 € je Stunde.

Die SPD-Fraktion im Dt. Bundestag möge eine Gesetzesvorlage mit dem Ziel eines flächendeckenden Mindestlohnes von mind. 8,50 € einbringen und ggflls. jede in diese Richtung gehende Initiative anderer Fraktionen unterstützen.

Begründung des Antrages erfolgt mündlich

2. Antrag zur Einführung einer Börsenumsatzsteuer

Die SPD-Fraktion im Dt. Bundestag möge eine Gesetzesvorlage mit dem Ziel der Einführung einer Börsenumsatzsteuer in Höhe von 1 % einbringen und ggflls. jede in diese Richtung gehende Initiative anderer Fraktionen unterstürzen.

Begründung des Antrages erfolgt mündlich

3.Antrag zur Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze zur Kranken- und zur Arbeitslosenversicherung

Die SPD-Fraktion im Dt. Bundestag möge eine Gesetzesvorlage mit dem Ziel einbringen, die Beitragsbemessungsgrenze zur Kranken- und zur Arbeitslosenversicherung auf mind.
10.000,-- € mtl. anzuheben.

Begründung des Antrages erfolgt mündlich

4.Antrag zur Demokratisierung des Gesundheitswesens

Die SPD-Fraktion im Dt. Bundestag möge eine Gesetzesvorlage mit dem Ziel einbringen, die Zusammensetzung des Ausschusses gemäß § 135 SGB IV dahingehend zu ändern, dass den Versicherten ein entscheidungsrelevantes Mitbestimmungsrecht einräumt.

Begründung des Antrages erfolgt mündlich

5. Antrag zur Kostensenkung im Gesundheitswesen

Die SPD-Fraktion im Dt. Bundestag wird aufgefordert eine Gesetzesvorlage mit dem Ziel einzubringen,
verschreibungspflichtige Arzneimittel auf Kranken-scheine der Gesetzlichen Krankenversicherung von der
Mehrwertsteuerpflicht zu befreien und im Gegenzug dafür die Zuzahlungspflicht der Patienten aufzuheben

Begründung des Antrages erfolgt mündlich

6. Antrag zum ÖNVP

Die zuständigen Gremien der Partei werden aufgefordert, durch Beratungen und Beschlüsse zu erreichen,

dass die Fahrpläne des Öffentlichen
Nahverkehrs, sowie der Buseinsatz

und

die Stundenpläne der angefahrenen Schulen

so aufeinander abgestimmt werden, dass die Schülerinnen und Schüler zeitnah zur Schule und zurück gebracht werden, ohne dass Wartezeiten von mehr als 45 Minuten anfallen. Diese Karenzzeit gilt sowohl zum individuellen Schulbeginn, als auch
für den Heimweg.