Nachdem das Bundesverfassungsgericht die ALG II Sätze für Verfassungswidrig hält und Verbesserungen für Schulkinder und für besondere Härtefälle empfiehlt, sieht die Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen das Lohnabstandsgebot für nahezu aufgehoben.
Die Schlussfolgerung vieler Konservativer, die ALG II Sätze zu senken, ist unsozial. Das Gegenteil muss nun passieren! Gerade im Niedriglohnsektor muss es nun spürbare Gehaltssteigerungen geben damit die Beschäftigten einen Anreiz haben, ihrer Arbeit weiter nachzugehen. Daher fordert die AfA Westerwald nun noch dringender den gesetzlichen Mindestlohn. Es gilt das Wort von Kurt Beck: "Wer vollschichtig arbeitet, muss auch von dem Gehalt leben können", so der AfA Kreisvorsitzende Thomas Mockenhaupt.